Vita
Jahrgang 1977. Studium von 1998 bis 2003 an den Universitäten Hamburg und Tübingen mit Schwerpunkten im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Zweites juristisches Staatsexamen 2005 in Stuttgart. Ausbildungsstationen zuvor u.a. bei einer für Insolvenzsachen zuständigen Kammer des Landgerichts Hechingen, in einer großen auf Insolvenzverwaltung spezialisierten Kanzlei in Ulm sowie in der Rechtsabteilung eines öffentlich-rechtlichen Refinanzierungskreditinstituts in Frankfurt am Main.
2004 Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Von 2005 bis 2007 Doktorand bei Prof. Dr. Marotzke. Promotion 2007 durch die Juristische Fakultät der Universität Tübingen aufgrund einer Dissertation zum Thema „Grundfragen des Rechts der Gläubiger- und Insolvenzanfechtung. Unter besonderer Berücksichtigung der Anfechtbarkeit von Unterlassungen“.
Als Rechtsanwalt zugelassen seit Anfang 2006. Promotionsbegleitend anwaltlich tätig als freier Mitarbeiter in einer bau- und allgemein zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Ab August 2007 etwa drei Jahre angestellter Rechtsanwalt in einer multidisziplinären Kanzlei von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in Stuttgart.
Vorträge zum deutschen Insolvenzrecht an der Kangwon National University und an der Chonbuk National University, Korea, im November 2010.
Seit 2011 in eigener Kanzlei in Hamburg tätig.
Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein e.V. sowie in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.
Mitglied im Verein Anwälte für Aufklärung e.V.
Sprachen: deutsch, englisch.