Kreditgeber

Rechtsberatung für Gläubiger und Kreditgeber

Kreditgeber, Lieferanten, Vermieter und andere Vertragspartner berate und vertrete ich u.a.

  • als Gläubiger im Insolvenzverfahren und bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen, die von Insolvenzverwaltern gegen sie erhoben werden,

  • bei der Gestaltung von Verträgen,

  • bei der Beitreibung ihrer Forderungen,

  • bei der Vermeidung von Anfechtungsrisiken beim Forderungsinkasso sowie

  • im Rahmen von Sanierungsverhandlungen mit ihrem Schuldner, d.h. wenn sie z.B. Stundungen bewilligen oder sich mit einem Forderungsverzicht, einem Rangrücktritt o.ä. einverstanden erklären sollen.

Für Vertragspartner eines in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldners besteht ein beträchtliches Risiko, später von einem Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung auf Rückgewähr von Zahlungen und in Anspruch genommen zu werden, die vom Schuldner in der Krise noch geleistet werden. Die finanziellen Risiken kann man zumindest deutlich reduzieren, wenn man sich als Gläubiger richtig verhält.

Umgekehrt kann die Gläubigeranfechtung für einen Gläubiger aber auch ein erfolgversprechendes Mittel sein, doch noch zu seinem Geld zu kommen, wenn der Schuldner Vermögensgegenstände beseitegeschafft hat, um sie vor seinen Gläubigern in Sicherheit zu bringen. – Gerade auch ungesicherte Gläubiger sollten nicht vorschnell die Flinte ins Korn werfen, wenn Zwangsvollstreckungsversuche beim Schuldner ohne Erfolg geblieben sind oder ihr Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat die Ermittlungsmöglichkeiten der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren deutlich verbessert.