Beratung von Geschäftsführern
GmbH-Geschäftsführer und Vorstände
berate und vertrete ich u.a. bei der Abwehr von Haftungsansprüchen wegen Verletzung gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Pflichten.
Soweit Straftatvorwürfe im Raum stehen, die im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz stehen, bin ich auch als Strafverteidiger tätig.
GmbH-Geschäftsführer haben nicht erst in einer Unternehmenskrise vielfältige Pflichten zu erfüllen, die für sie persönlich bisweilen mit großen Haftungsrisiken verbunden sind. Dazu gehören nicht nur gesetzliche Pflichten, die sie als Vertretungsorgan der Gesellschaft gegenüber Behörden und Vertragspartnern treffen. Auch für das Verhältnis zu den Gesellschaftern gilt das: Ein Verstoß gegen satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse kann Schadensersatzpflichten auslösen.
Im englischen Recht wird Gläubigerschutz in erster Linie durch eine strenge Haftung des Geschäftsleiters bei sog. wrongful trading verwirklicht. Seit einigen Jahren ist auch hier eine (gesetzgeberische) Tendenz festzustellen, Gläubigerschutz vor allem durch Verschärfung der Verhaltensanforderungen an Geschäftsführer zu erreichen. Die Verletzung solcher Pflichten kann zu einer existenzbedrohenden straf- und zivilrechtlichen Haftung führen. Ganz besonders gilt das in der Unternehmenskrise.
Dabei gelten für die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (bzw. die Vertretungsorgane von juristischen Personen, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist) sehr viel strengere Verhaltensanforderungen als beispielsweise für Einzelunternehmer oder geschäftsführende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
Insolvenzverschleppung ist nicht nur eine Straftat; die zivilrechtlichen Konsequenzen verzögerter Insolvenzantragstellung können den Geschäftsführer auch schnell wirtschaftlich ruinieren, – und das u.U. bis zu seinem Lebensende, weil Schadensersatzpflichten wegen Insolvenzverschleppung von einer etwaigen Restschuldbefreiung nicht erfasst werden.