In vielen zivilrechtlichen Mandaten stellen sich auch Fragen aus dem öffentlichen Recht
Das öffentliche Recht gehört im Grundsatz nicht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Das öffentliche Recht, nicht nur das Steuerrecht, darf aber bei vielen gesellschafts-, insolvenz- oder auch z.B. erbrechtlichen Problemen nicht unberücksichtigt gelassen werden.
Insbesondere bei mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften kann sich z.B. die Frage stellen, ob jemand als wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. § 3 Geldwäschegesetz anzusehen und dem Transparenzregister zu melden ist. Bei grenzüberschreitendem Handel spielen Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes eine Rolle. Veränderungen im Gesellschafterkreis können subventionserhebliche Tatsachen sein.
Das Strafrecht ist ein besonderer Bereich des öffentlichen Rechts. Strafrechtliche Mandate übernehme ich, wenn die Straftatvorwürfe eine Nähe zum Insolvenzrecht haben oder maßgeblich von der Beurteilung zivilrechtlicher Sachverhalte abhängen.
Bei schwierigen Problemen im Bereich des öffentlichen Rechts arbeite ich mit Spezialisten zusammen oder verweise an solche.