Wrongful trading?
Wenn gesagt wird, die Gesellschafter einer GmbH hafteten nur in Höhe der von ihnen übernommenen Stammeinlage, ist das leider meistens nur die halbe Wahrheit: Praktisch wie das Stammkapital behandelt werden im Insolvenzfall nämlich auch alle Darlehen, die die Gesellschafter der Gesellschaft gewährt haben oder –·gegen Sicherheiten – durch Dritte (v.a. Banken) haben gewähren lassen.
Die Vorstellung, mit der Gründung einer GmbH sei man im Insolvenzfall davor sicher, auch sein Privatvermögen zu verlieren, kann sehr trügerisch sein.
Bei vielen Gesellschaften mbH sind die Gesellschafter zugleich die Geschäftsführer.
Für die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (bzw. die Vertretungsorgane von juristischen Personen, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist) gelten sehr viel strengere Verhaltensanforderungen als beispielsweise für Einzelunternehmer oder geschäftsführende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
Im englischen Recht wird Gläubigerschutz in erster Linie durch eine strenge Haftung des Geschäfsleiters bei sog. wrongful trading verwirklicht. Dieses Konzept hat gegenwärtig einen starken Einfluß v.a. auf das GmbH-Recht. Auch die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform erfolgte unter dem Einfluß des englischen Rechts und der Rechtsprechung des EuGH, die es ermöglicht, sich auch für in Deutschland tätige Unternehmen ausländischer Gesellschaftsformen zu bedienen.
Schon bei der Gründung einer Gesellschaft bzw. bei der Wahl einer bestimmten Gesellschaftsform sollte man sich mit den spezifischen rechtlichen Regelungen intensiv auseinandersetzen.